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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deugeimmo GmbH & Co. KG i.G. AGB

 

1 Allgemeines

Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. (ein Unternehmen der Deugefin GmbH), arbeitet mit ihren Businesspartnern auf der Basis der allgemein anerkannten Rechtsgrundlagen, insbesondere des HGB, zusammen. Die Geschäftsführung der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. steht bei Nachfragen stets bereit, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Stellung zu beziehen oder eine Individualvereinbarung zu schließen. Erfolgen keine Nachfragen oder eine Individualvereinbarung, so gelten folgende Bestimmungen:

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Änderungen dieser AGB oder Nebenabreden – auch durch unsere Mitarbeiter – bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.


2 Geltungsbereich

Die AGB gelten für Aufträge und Leistungen der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. in ihren Geschäftsfeldern Projektentwicklung, Immobilienrealisierung und Immobilienverkauf-/vermittlung sowie deren vornehmlichen Realisierungsformen Beratung-/Verkauf, Moderation.


3 Ziel und Anwendungsbereich

Die Ziele der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. sind im Rahmen eines vertrauensvollen Vertragsverhältnisses u.a. sowohl bei der wirtschaftlichen Optimierung von Immobilien beratend tätig zu sein als auch Immobilien und/oder Objekte/Projekte, die in Verbindung mit Immobilien stehen, zwischen ernsthaften Vertragsparteien zu vermitteln. Dabei widmen sich Geschäftsführer, Prokuristen und alle weisungsgebundenen Mitarbeiter der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. (Mitarbeiter) mit bestmöglicher Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung den Interessen einerseits des Auftraggebers der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. (Partner) und andererseits dem ausgewiesenen Empfänger (Kunde) von Objekt/Projektbeschreibungen der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. (Angebote).

Hat der Kunde, ab dem im Angebot ausgewiesenen Stichtag, innerhalb der nächsten 3 Werktage diesen AGB’s nicht ausdrücklich widersprochen, so erklärt sich der Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ebenso gelten diese Bedingungen bei widerspruchsloser Annahme der Dienstleistungen der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. und/oder bei der Auswertung von gegebenen Nachweisen oder Rückfragen auf dieses Angebot. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. erfolgt im Rahmen der allg. anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten.


4 Angebot, Auftrag, Vertrag

Die von der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. zu erbringenden Leistungen werden in Form von schriftlichen Angeboten fixiert. Leistungsort, Termine, Dauer, Ort der Durchführung, Berater und/oder Moderator, Honorar und Spesensatz, Unterlagen, Aufwand, Kosten und spezielle Vereinbarungen werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen geregelt. Aufwand und Preise beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe.

Angebote bleiben im Regelfall 14 Wochentage ab Ausstellungsdatum gültig. Angebote werden durch schriftliche Bestätigung zum Auftrag bzw. Vertrag.

Die Verträge kommen durch deren rechtsverbindliche Unterzeichnung des Auftraggebers und der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. bzw. Geschäftsleitung der Deugefin GmbH zustande.

Nachträgliche Änderungen des Auftrages bzw. Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform.

Die Angebote und deren inhaltliche Informationen sind ausschließlich für den stets durch den im Angebot ausgewiesenen Kunden bestimmt, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und unterliegen der Vertraulichkeit. Diese wird von dem Kunden der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. gegenüber zugesichert; die Verletzung der Vertraulichkeit der inhaltlichen Informationen hat Schadenersatzforderungen zur Folge.

Die Angebote erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den vom Partner erteilten Informationen, für deren Richtigkeit die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. nicht haften kann. Für Schäden, die dem Kunden auf Grund von Unrichtigkeit der erteilten Informationen entstehen, haftet die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. nur und ausschließlich, soweit ihre Mitarbeiter diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Angebote sind daher generell freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung werden ausdrücklich vorbehalten.


5 Leistungserbringung und Leistungsnachweis

Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und von ihr schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

Sie kann sich zur Auftragsausführung selbständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Gemäß vertraglicher Vereinbarung führt die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. einen Leistungsnachweis. Dies erfolgt im Regelfall ergebnisbezogen in Form eines Kauf-/Verkaufsauftrags oder eines sonstigen Nachweises, welcher dem Auftrag entspricht.


6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seinem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Für die Wahrhaftigkeit der gegebenen Auskünfte und übergebenen Materialien ist der Auftraggeber verantwortlich.

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegenden Mitwirkung, kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.


7 Vorkenntnis

Sind die Angebote bereits bekannt, so hat der Interessent der DeugeImmo GmbH & Co. KG innerhalb von 3 Werktagen schriftlich mitzuteilen, wer und zu welchem Zeitpunkt eine taugliche Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss bereits vorher angeboten hatte (Nachweis), ansonsten erkennt der Kunde das DeugeImmo GmbH & Co. KG-Angebot als ursächlich für einen eventuellen späteren Vertragsabschluss an.


8 Vergütung der Leistung

Die Leistungsvergütung erfolgt aufwandsbezogen und/oder erfolgsabhängig. Maßgeblich sind immer die dazu getroffenen Vereinbarungen im schriftlich bestätigten Auftrag bzw. im rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den für die beauftragte Leistung vereinbarten Preis zu zahlen.

Dies gilt auch für damit in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Auftragnehmers an Dritte.

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung von – im Regelfall nachzuweisend – Nebenkosten wie

  • Übernachtungen
  • Reisekosten
  • Porto und Telefonkosten
  • Kopier- und Bindearbeiten
  • sonstige Sachkosten nach Belegvorlage

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. hat die Provision verdient, sobald auf Grund eines Angebotes bzw. eines DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G.-Nachweises (Oder Untervermittler) ein Vertrag zwischen Partner und Interessent zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche nicht wesentlich vom Angebot abweicht; für die Entstehung des Provisionsanspruches genügt daher Mitursächlichkeit. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Rechnungserteilung.

Weiterhin gilt: Der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. Anspruch auf Provision bleibt bestehen,

  1. wenn der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grunde nicht erfüllt wird,
  2. wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt (1 Jahr) oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, welches in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Erwerb durch Umlegung, Tausch, Enteignung, Vorkaufsrecht etc.) und/oder
  3. wenn der Vertrag oder ein Folgegeschäft über nachgewiesene oder vermittelte Objekte mit denselben Vertragspartnern oder deren Rechtsnachfolgern innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen wird.
  4. Bei Verträgen mit aufschiebender Bedingung wird die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. Provision fällig mit Abschluss des Vertrages, unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Die gesetzliche Regelung des § 652 BGB gilt insoweit nicht.
  5. Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. ist berechtigt, auch für den Partner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

 

Höhe der Provision

Vorbehaltlich schriftlicher Individualvereinbarungen ist an Provision – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – zu zahlen:

  1. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, vom Kunden min. 1,3 % (fünf von Hundert), berechnet vom Vertragswert.
  2. Bei Vermietung und Verpachtung sind nach gesetzlicher Vorschrift aufgeteilt jeweils:
    • bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer, 2 netto Monatsmieten als Mindestgebühr;
    • bei Verträgen von 5 bis zu 10 Jahren 3 Monatsmieten, bei längerer Dauer 4 Monatsmieten;
    • bei Verträgen mit Optionsrechten auf Verlängerung des Vertrages ist die Option, unabhängig von der späteren Wahrnehmung, der Laufzeit des Vertrages zuzurechnen. Der Höchstsatz aus dem vorigen Absatz findet Anwendung.
  3. Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie GU / GÜ – Verträge (Werkvertrag) sind vom Kunden die je nach Bundesland gesetzlich zulässigen Provisionen, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis oder aus dem Wert des Werkvertrages, zu zahlen. Derzeit (Stand 01.2021):

    Bundesland

    Maklerprovision insgesamt inkl. ges. MwSt.

    Baden-Württemberg

    7,14 %

    Bayern

    7,14 %

    Berlin

    7,14 %

    Brandenburg

    7,14 %

    Bremen

    5,95 %

    Hamburg

    6,25 %

    Hessen

    5,95 %

    Mecklenburg-Vorpommern

    5,95 %

    Niedersachsen

    7,14 % oder 4,76 – 5,95 %

    Nordrhein-Westfalen

    7,14 %

    Rheinland-Pfalz

    7,14 %

    Saarland

    7,14 %

    Sachsen

    7,14 %

    Sachsen-Anhalt

    7,14 %

    Schleswig Holstein

    7,14 %

    Thüringen

    7,14 %

  4.  Bei großvolumigen Geschäften, werden die Vergütungen/Provisionen je nach gesonderter Vereinbarung fällig.
  5. Bei Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer jeweils 3 % (drei von Hundert), berechnet vom notariellen Kaufpreis.
  6. Bei Vorkaufsrecht vom Berechtigten 1 % (eins von Hundert), berechnet vom Verkehrswert des Objekts.

Die nach Ziff. 1 bis 5 der Provisionsberechnung zugrunde gelegte Werte erhöhen sich um den Wert weiterer Geldzahlungen, die mit dem vermittelten Geschäft in Zusammenhang stehen, wie insbesondere Einmalzahlungen, Ablösen und Abstandssummen (z.B. für Einrichtungen, Key-Money, Personalübernahmen etc.).

Aufwendungsersatz

Wird das, mit der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. geschlossene Vertragsverhältnis widerrufen oder nimmt der Kunde sonst von dem beabsichtigten Geschäft Abstand, so hat die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. Anspruch auf Ersatz der für die bisherige Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit entstandenen und belegten Aufwendungen. Dies gilt auch für den geleisteten Zeitaufwand, der mit 220,- €/ Std. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet wird. Die Aufwendungen sind auf max. 10 % der Provision begrenzt. Der Anspruch ist mit Rechnungsstellung fällig. Sollte das Geschäft aufgrund eines Nachweises durch die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. später doch zustande kommen, fällt eine Provision an; die Aufwendungen sind dann auf die Provision anzurechnen.

Gesonderte Beratungsdienstleistung

Nimmt der Kunde zusätzlich Beratungsdienstleistungen der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. in Anspruch, ohne dass die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. für das gleiche Geschäft mit einer Vermittlung oder einem Nachweis beauftragt wird, so berechnet die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. ein Beratungshonorar nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 250,- € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, der im Erfolgsfall aber mindestens 3 % (drei von Hundert) des für den Kunden erzielten Wertes (z.B. einer Miet- oder Kostenreduzierung) beträgt.


9 Informationspflichten des Interessenten/Kunden

Sofern auf Grund der Tätigkeit der DeugeImmo GmbH &Co. KG i.G. zwischen den zusammengeführten Parteien direkte Verhandlungen aufgenommen werden, so ist auf die Tätigkeit der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist unaufgefordert und unverzüglich der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. mitzuteilen. Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. hat außerdem Anspruch auf

  1. amtliche Dokumente, die die Legitimation des Kunden eindeutig belegen,
  2. Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Termine sind der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. rechtzeitig mitzuteilen,
  3. Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden und
  4. Benennung der jeweiligen Vertragspartei durch den Kunden.

10 Rechnungslegung, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen bzw. nach Abschluss von Kaufverträgen oder sonstigen Verträgen, die eine Provisionspflicht des Interessenten/Kunden auslösen. Die Rechnung ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Wochentagen ohne Abzug zu begleichen. Im Zweifel ist das Rechnungsdatum für  die Fälligkeit maßgebend.

Zahlungsverzug tritt spätestens 8 Wochentage nach Zugang der Rechnung beim Kunden ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bzw. des tatsächlich entstandenen Schadens bleibt.


11 Kündigung und Rücktritt

Verträge sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar es sein denn, im jeweiligen Vertrag gilt etwas anderes vereinbart. Von dieser Regelung bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgenommen.

Die Ausnahme davon ist: Wird ein Projekt mit einer Vertragslaufzeit vereinbart, so kann nicht vor dem Projektende der Vertrag gekündigt werden.

Die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

Tatbestände auftreten, die eine bewusste Täuschung des Auftragnehmers vermuten lassen und aus diesem Grund eine Leistungserbringung gemäß vereinbartem Vertrag unmöglich macht.

Kann eine vereinbarte Leistung zu einem vereinbarten Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. nicht beeinflussbaren Umständen nicht erbracht werden, ist die DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten die Leistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn beim Auftraggeber oder Auftragnehmer Tatbestände außerhalb ihres Einflussbereiches eingetreten sind, die eine Realisierung oder Vergütung der vereinbarten Leistung unmöglich machen.

In jedem Falle sind die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.

Beide Partner verpflichten sich, sich gegenseitig zu informieren, wenn nicht im eigenen Einflussbereich liegende Sachverhalte auftreten, die eine vereinbarte Leistungserbringung gefährden oder unmöglich machen.


12 Widerruf

Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte der DeugeImmo GmbH & Co. KG i.G. oder im Wege des Fernabsatzes über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt eine gesonderte Widerrufsbelehrung, diese senden wir ggf. anhand eines Widerrufsformulars separat zu.


13 Beanstandungen und Haftung

Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Leistungserbringung in schriftlicher Form geltend zu machen.

Schadenersatz aus dem Vertrag kann gegenüber dem Auftragnehmer nur geltend gemacht werden, wenn bei der Erfüllung des Auftrages grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Dabei haftet der Auftragnehmer max. in Höhe des fixen Honorars, das mit dem Auftraggeber für die strittige Leistung vereinbart worden war. Eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.


14 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- und auftragsbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für Veröffentlichungen.


15 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist je nach Vereinbarung der Sitz des Auftraggebers oder Auftragnehmers.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht zutreffen, so lässt dies die anderen Bestimmungen unberührt.

Die Businesspartner verpflichten sich darüber hinaus, ggf. notwendige Spezifizierungen in Einzelverträgen festzulegen.


Diese AGB treten zum 15.01.2019 in Kraft.